Verwaltung von
Wohnungseigentum in Form von Gemeinschaften.

Wir bringen Einfühlungsvermögen und Objektivität mit.

Wenn durch Wohnungseigentum der Immobilienbesitz mehrerer Personen in einer Einheit gebündelt ist, müssen Entscheidungen mittels Mehrheitsbeschluss getroffen werden.

Hier versuchen wir, gemeinsam mit allen Beteiligten einen guten Weg für die Entwicklung, den Erhalt und die Bewirtschaftung Ihrer Liegenschaft zu erarbeiten. Das erfordert viel Einfühlungsvermögen und ein klare, objektive Sicht der Dinge. Verschiedenste Interessen gehören unter einen Hut gebracht, und genau hier bringen wir unser Fingerspitzengefühl und unsere Stärke in der Mediation ein.

Die Eigentümerversammlung

Um notwendige Entscheidungen zu treffen, werden Eigentümerversammlungen organisiert und abgehalten. Das Gesetz sieht hier eine Einberufung alle 2 Jahre vor, gerade bei größeren Sanierungsthemen oder anderen Anlassfällen kann dieser Abstand jedoch auch verkürzt werden.

Durch die Abhaltung außerhalb normaler Geschäfts- und Kanzleizeiten bieten wir jedem Eigentümer die Möglichkeit, bei diesen Versammlungen dabei zu sein. Wir setzen neben der klaren Information auf das Werkzeug der Vermittlung, um ein für alle Seiten befriedigendes Ergebnis zu erzielen. Ein gutes Protokoll lässt gemeinsame Beschlüsse in Folge genau nachvollziehen.